Aus der Ratssitzung vom 20.12.2016
Formelles Bauprogramm für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage „In den Stömpen“ im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Vorn in den Stömpen“ in Welschneudorf
Die Ortsgemeinde Welschneudorf beabsichtigt, im Januar 2017 die erstmalige Herstellung (endgültige Fertigstellung) der Erschließungsanlage „In den Stömpen“ in Welschneudorf öffentlich auszuschreiben.
Nach derzeitigem Planungsstand ist die Auftragsvergabe und der Beginn der Straßenbauarbeiten zur endgültigen Fertigstellung der Fahrbahn und des einseitigen Gehweges als höhengleiche Mischfläche mit Entwässerungs- und Beleuchtungsanlage im Frühjahr/Sommer 2017 vorgesehen.
Zur teilweisen Refinanzierung der Aufwendungen, die der Ortsgemeinde Welschneudorf durch die erstmalige Herstellung (endgültige Fertigstellung) der Erschließungsanlage „In den Stömpen“ entstehen, müssen Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften der §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) erhoben werden. Der erschließungsbeitragsfähige Aufwand wird nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen ermittelt und abgerechnet.
Die Erschließungsbeitragspflicht entsteht gemäß § 133 Absatz 2 BauGB mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage. Die Erschließungsanlage „In den Stömpen“ ist endgültig fertiggestellt, wenn bestimmte – in der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Ortsgemeinde Welschneudorf näher festgelegte – Herstellungsmerkmale verwirklicht und alle Teileinrichtungen vorhanden sind, die nach dem Bauprogramm der Ortsgemeinde zur endgültigen Abrechenbarkeit dieser Erschließungsmaßnahme erforderlich sind.
Auf Basis der Ausführungsplanung des beauftragten Ingenieurbüros vom 11.10.2016 fasste der Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:
1. Die Erschließungsanlage „In den Stömpen“ in Welschneudorf (Flur 3, Flurstück 20/12, 183/4 und 170) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vorn in den Stömpen“ wird mit Fahrbahn und höhengleichem Gehweg einschließlich deren Entwässerungs- und Beleuchtungsanlagen unter Beachtung der Baubeschreibung der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vom 02.12.2016, der Ausführungsplanung und den Regelquerschnitten des Ingenieurbüros Brüll & Löwenguth vom 11.10.2016 erstmals endgültig hergestellt.
2. Die Baubeschreibung, die Ausführungsplanung und die Regelquerschnitte stellen das maßgebliche Bauprogramm zur erstmaligen Herstellung der Erschließungsanlage „In den Stömpen“ (Flur 3, Flurstück 20/12, 183/4 und 170) dar und bestimmen, welche Teileinrichtungen in welchem Umfang die Gesamtfläche der v. g. Erschließungsanlage der Ortsgemeinde Welschneudorf in Anspruch nehmen, was im Einzelnen erstmals endgültig hergestellt wird und wie dies geschehen soll.
3. Soweit im Rahmen der erstmaligen Herstellung der v. g. Erschließungsanlage „In den Stömpen“ eine Vermessung und/oder Grunderwerb notwendig ist, wird diese(r) zum Gegenstand des Bauprogramms erklärt. Die vorstehend beschriebene Erschließungsmaßnahme der Ortsgemeinde Welschneudorf ist erst dann beendet, wenn neben der vollständigen bautechnischen Beendigung auch der in diesem Zusammenhang notwendige Grunderwerb mit allen Vermessungsarbeiten und Aufwendungen für notarielle Beurkundungen und Gerichtskosten für die Eintragung der Rechtsänderungen im Grundbuch abgeschlossen sind.
Einleitung des Vergabeverfahrens zur Fertigstellung der Gemeindestraße „In den Stömpen“
Es wurde beschlossen, die Vorverlegung einer Leerrohrtrasse zur späteren Verlegung von Glasfaserkabel in der Gemeindestraße „In den Stömpen“ umzusetzen und auszuschreiben.
Das Vergabeverfahren soll eingeleitet werden. Ortsbürgermeister Labonte wurde ermächtigt, nach Abschluss des Vergabeverfahrens den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
Die getroffene Vergabeentscheidung wird dem Ortsgemeinderat in der folgenden Sitzung mitgeteilt.
Forstwirtschaftsplan 2017 verabschiedet
Revierförster Gebhard Klein erläuterte den Wirtschaftsplan 2017, der einen Holzeinschlag von 2.080 Festmetern vorsieht. Die geplanten Einnahmen für das Haushaltsjahr 2017 belaufen sich auf 124.114 Euro. Diese stammen überwiegend aus dem Holzverkauf. Dem gegenüber stehen geplante Ausgaben von 105.905 Euro. Insgesamt weist der Forstwirtschaftsplan der Ortsgemeinde Welschneudorf für 2017 somit einen zu erwartenden Überschuss von 18.209 Euro aus.
Der Ortsgemeinderat genehmigte den Forstwirtschaftsplan 2017.
Jahresrechnung 2015 beschlossen und Entlastung erteilt
Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss des Ortsgemeinderates Welschneudorf am 14.12.2016 in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur den Jahresabschluss 2015 überprüft hatte (diese Prüfung führte zu keinen Beanstandungen), stellte der Ortsgemeinderat einstimmig den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 fest. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wurde die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Anschließend wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 2015 die Entlastung erteilt.
Neufassung der Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat beschlossen
Die Arbeit in den Gremien der Ortsgemeinde Welschneudorf regelt die Geschäftsordnung. Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.08.2014 die Geschäftsordnung beschlossen.
Durch Art. 1 des Landesgesetzes zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene wurde die Gemeindeordnung (GemO) geändert. Ziel dieses Gesetzes ist, den Grundsatz der Öffentlichkeit von Ratssitzungen zu stärken, in dem die Voraussetzungen für die Behandlung von Angelegenheiten in nichtöffentlicher Sitzung eingeschränkt wurden.
Das Ministerium des Innern und für Sport hat nun eine an die neue Rechtslage angepasste Mustergeschäftsordnung erlassen.
Der Ortsgemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung die geänderte Geschäftsordnung.