Die Listen sind zu, einige Fragen offen
Bei der Bürgerfragestunde während der letzten Ratssitzung vor der Kommunalwahl wurde die Frage gestellt, wieso Interessenten für eine Kandidatur zum Ortsgemeinderat schon frühzeitig gesagt wurde, die Listen seien voll, während ein Blick auf den Wahlzettel zeige, dass auf beiden Listen weniger als zwölf Kandidaten ausgewiesen seien. Der Fragesteller bezog sich dabei auf den Kandidaten für das Amt des Ortsbürgermeisters, Günther Perlick. Dieser sei bei einer entsprechenden Anfrage von Ortsbürgermeister Bernd Labonte darauf hingewiesen worden , dass die Listenaufstellung bereits abgeschlossen sei. Er könne sich jedoch noch für das Amt des Ortsbürgermeisters bewerben.
Labonte antwortete auf die Frage, dass schon im November 2018 auf die Möglichkeit zur Listenbildung hingewiesen worden sei. In welcher Form dies geschah, sagte er nicht. Eigene Recherchen von W-i-W im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur für den Zeitraum November 2018 bis Mai 2019 brachten keinen Hinweis auf eine geplante Listenaufstellung für die Ortsgemeinde Welschneudorf mit Ausnahme eines Hinweises des örtlichen Wahlleiters Bernd Labonte auf die Abgabefrist, die am 8. April 2019 endete (Wochenblatt Nr. 6/2019).
Die beiden jetzt für die Gemeinderatswahl zusammengestellten Listen seien mitgliedschaftlich organisiert, so Ortsbürgermeister Labonte bei der Ratssitzung. Ihre Zusammenstellung und Anmeldung seien nicht zu beanstanden. Das habe auch der Wahlvorstand der Ortsgemeinde so festgehalten und dies wurde auch von Seiten der Verbandsgemeinde und des Landeswahlleiters bestätigt. Darüber hinaus habe jeder wahlberechtigte Bürger aus Welschneudorf die Möglichkeit gehabt, selbst eine Liste zusammenzustellen und anzumelden.
Laut rheinland-pfälzischem Kommunalwahlgesetz (KWG) können für jede Liste doppelt so viele Bewerber benannt werden wie es Ratssitze gibt, auf der Liste selbst stehen letztlich allerdings nur so viele Bewerber wie tatsächlich zu wählen sind. Für Welschneudorf sind das zwölf Kandidaten. Die Liste „Dirk Schuster“ enthält zehn Kandidaten, die Liste „Christina Rücker“ acht. Hier wurde das mögliche Kontingent also keineswegs voll ausgeschöpft. Wie viele Bewerber auf einer Liste erscheinen, bleibt jedoch den Initiatoren überlassen.
Das KWG besagt auch, dass Listen, die seit der letzten Wahl (in diesem Fall seit 2014) in einem Rat vertreten sind, ohne erneute Sammlung von Unterstützerunterschriften antreten können. Laut Ortsbürgermeister Labonte handelt es sich bei den Listen Schuster und Rücker um mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppen. In solchen Gruppen dürfen nur die eingetragenen Mitglieder bei der Aufstellung von Kandidatenlisten mitwirken.
Interessant ist jedoch, dass bei der Kommunalwahl 2014 die Kandidatenlisten bei einer Wahlberechtigtenversammlung aufgestellt wurden, zu der öffentlich eingeladen worden war. Unter den Beteiligten galt dies damals als „demokratischstes Verfahren“. Aufgrund des großen Interesses entstanden daher drei Listen mit insgesamt 28 Kandidaten (Liste Bernd Labonte, Liste Dirk Schuster und Liste Christina Rücker). Diese Listen waren nicht mitgliedschaftlich organisiert.
Es ist nicht bekannt, wann die jetzt zur Wahl antretenden Listen Rücker und Schuster zu mitgliedschaftlich organisierten Wählergruppen gemacht wurden. Solche Gruppen müssen laut KWG „in einer Mitgliederversammlung zur Wahl von Bewerbern oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung“ ihre Kandidaten bestimmen. Im Wochenblatt der Verbandsgemeinde oder anderen Wochenzeitschriften, die kostenlos in die Haushalte verteilt werden, waren im Zeitraum von Januar bis Mai 2019 keine Informationen dazu zu finden. Unklar ist auch, warum der noch amtierende Ortsbürgermeister, der ja selbst auf der Liste Rücker wieder kandidiert, bei der Bekanntmachung der Frist für die Abgabe von Wahllisten nicht darauf hingewiesen hat, dass bereits zwei Listen antreten würden.
Unklar ist auch, weshalb nur bestimmte Leute, die 2014 in den Rat gewählt wurden, entweder telefonisch oder per E-Mail zu einer erneuten Listenaufstellung eingeladen wurden. So erhielten etwa die Ratsmitglieder Petra Merfels und Lambert Stahlhofen keine Einladung. Auch wurden eine Reihe von Kandidaten, die noch 2014 auf den Listen Rücker und Schuster vertreten waren, nicht informiert und nicht nach ihrem Interesse für eine Kandidatur befragt. Sie alle waren wohl davon ausgegangen, dass es erneut das „demokratischste aller Verfahren“ – nämlich eine Wahlberechtigtenversammlung – geben würde. Dass es sie nicht gab, ist für den einen oder anderen jetzt Grund genug, darüber zu spekulieren, ob die „Listengründer“ dieses Mal bestimmte Leute einfach nicht (mehr) dabei haben wollten.
Interessierte Bürger haben Anfang Mai 2019 auf Einladung von „Wir in Welschneudorf“ einen Fragenkatalog an die Kandidaten für den Ortsgemeinderat und für das Amt des Ortsbürgermeisters zusammengestellt und eigenhändig in deren Briefkästen deponiert. Bisher hat lediglich Ortsbürgermeister-Kandidat Günther Perlick diese Fragen beantwortet. Bei den übrigen Kandidaten herrscht bislang Funkstille. Der noch amtierende Ortsbürgermeister Labonte antwortete auf den Fragenkatalog folgendermaßen mit einer E-Mail: „(…) Eine nicht näher beschriebene Gruppe von Bürgerinnen und Bürger hat jetzt einen Fragenkatalog erarbeitet und allen Kandidaten übersandt. Damit ich weiß, mit wem ich es konkret zu tun habe, und wem genau ich antworten soll, bitte ich um Bekanntgabe der Personen, die sich hier als interessierte Personen zusammen geschlossen haben. Von der Bekanntgabe möchte ich gerne mein weiteres Vorgehen abhängig machen.“ – Basta!, möchte man hinzufügen.
(Anmerkung des Autors: Die Namen der Bürger wurden ihm nicht mitgeteilt, denn nach deren Auffassung geht es nicht um Namen, sondern um Fragen, die ganz bestimmt im Interesse aller Bürger der Gemeinde sind.)
One Comment
Ronald Hoenig
Ist die Demokratie in Welschneudorf zu Ende?
Die Bürger und Bürgerinnen haben vor dem 8.April vergebens auf einen Aufruf gewartet, sich als Kandidat um ein Ehrenamt bewerben zu können. Nichts dergleichen war zu lesen. In der Zwischenzeit war man im geheimen aber doch aktiv. Es wurden zwei Listen gebildet und die notwendigen mitgliedschaftlich organisierten Vereine gebildet. Bürger und Bürgerinnen die vor dem Bürgermeister ihr Interesse bekundeten, auf einer Liste kandieren zu wollen, wurden damit vertröstet, dass die Listen voll seien.
Tatsache ist, dass eine Liste aus 10 und die andere Liste aus 8 Kandidaten/innen besteht, also noch eine Menge Platz für weitere Kandidaten gewesen wäre. Nein, man wollte unter sich bleiben. Keine bunte Mischung aus allen Schichten der Bevölkerung und kein gerechter Ausgleich von Frau und Mann. Auch wurden nicht alle Ratsmitglieder schriftlich angesprochen, ob sie für eine weitere Amtszeit kandidieren wollen, zwei Ratsmitglieder wurden erst gar nicht gefragt.
Und noch ein Wort zu den Kandidaten: Von insgesamt 18 Kandidaten stellen 2 Familien zusammen 9 Personen! Natürlich legal, aber demokratisch?
Da ruft die Landesregierung die Bürger auf, sich zum Ehrenamt durch Taten zu bekennen, es gibt Auszeichungen und Ehrungen dafür, und in Welschneudorf? Dies alles unter den Augen eines Ortsbürgermeisters und Wahlleiters, der Mitglied im Verbandsgemeinderat ist und wohl auch nach der Wahl wieder sein wird und für den Kreistag kandidiert. Wo ist die von der Landesregierung geforderte Transparenz? Und letztendlich: wo bleibt die demokratische Verantwortung der handelnden Personen? Offensichtlich will man unter sich bleiben!
Ronald Hoenig, Welschneudorf