Grünes Licht für Pläne zur Hallensanierung
(art) Rund eine Million Euro wird die Sanierung der Kurfürstenhalle im Gebäude des ehemaligen kurtrierischen Jagdzeughauses kosten. Der Eigenanteil der Gemeinde liegt bei zirka 392.000 Euro. Der übrige Teil der zuschussfähigen Kosten wird durch Zuschüsse der Verbandsgemeinde (VG) Montabaur (rund 408.000 Euro) und des Landes (220.000 Euro) gedeckt. Dabei beträgt der Aufwand für die Brandschutz-Sanierung rund 340.000 Euro, für die Erneuerung von Lüftung und Elektrotechnik etwa 310.000 Euro. Die Kosten für Planer, Gutachter und Architektenbüro belaufen sich auf zirka 200.000 Euro. Diese Zahlen wurden bei der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates genannt. Ortsbürgermeister Bernd Labonte betonte, die Gemeinde könne „ihren Anteil stemmen“.
Der Rat beschäftigte sich dabei mit Details der Sanierungsmaßnahmen, die von der Vertreterin des beauftragten Architektenbüros (Architekten Hartenstein), Nicola Klar-Gilles, von Projektleiter Sascha Schmidt (VG Montabaur) und dem für die technische Gebäudeausstattung zuständigen Planer Andreas Will erläutert wurden. Wie Klar-Gilles betonte, steht bei der Sanierung der Brandschutz im Mittelpunkt. Am Erscheinungsbild des Gebäudes selbst werde es „keine größeren Veränderungen“ geben. Zur Sicherung der Zuschüsse muss spätestens im Dezember dieses Jahres mit den Sanierungsarbeiten begonnen werden.
In allen Geschossen sollen neue Brandschutzabschnitte geschaffen werden. Im Untergeschoss wird der Eingangsbereich durch eine Tür vom übrigen Flur (mit Versammlungsraum, Dusch- und Technikräumen) abgetrennt. Dort wird ein zusätzlicher Fluchtweg zur Ostseite des Gebäudes hin geschaffen. Der Rat kritisierte allerdings, dass durch dieses Vorhaben der bisherige Kühlraum samt Lagerplatz, der bei Veranstaltungen für den Thekenbetrieb unerlässlich sei, wegfallen würde. Einige Ratsmitglieder äußerten dabei Zweifel am Nutzen dieses Fluchtweges. Da allerdings schnell deutlich wurde, dass der Brandschutz seine „eigenen Gesetzmäßigkeiten“ hat, einigte sich das Gremium nach eingehender Diskussion mit den Planern darauf, die ursprünglich im Eingangsbereich geplante neue Behindertentoilette in den Bereich der Dusch- und Toilettenräume zu verlegen, um so wieder Platz für einen Kühl- und Lagerraum zu schaffen. Die Anzahl der Duschplätze wird verringert. Die neue Behindertentoilette ist demnach notwendig, weil die bisherige im Erdgeschoss nicht alle Anforderungen erfüllt.
Im hinteren Lagerraum des Untergeschosses (Stuhl- und Tischelager) wird der Bereich mit dem Lastenaufzug aus brandschutztechnischen Gründen räumlich abgetrennt und erhält dadurch einen separaten Zugang.
Anders als vorgesehen will der Rat auch die Toilette im Erdgeschoss erhalten, die bisher als behindertengerecht ausgewiesen war. Ursprünglich sollte dieser Raum künftig als Abstellmöglichkeit (Putzmittelraum) genutzt werden. Das hielt der Rat für überflüssig. In der Halle selbst sollen an der Ostseite zwei Fluchtwege über die Fenstertüren entstehen. Das erfordert neue breitere Rettungsstege mit Treppen im Außenbereich. Im Brandfall soll Rauch ebenfalls über die Hallenfenster abziehen können. Dies bedeutet allerdings, dass zur Unfallsicherung Brüstungen an den Fenstern angebracht werden müssen. „Wir haben das mit der Denkmalschutzbehörde entsprechend abgestimmt“, meinte dazu Nicola Klar-Gilles vom Architektenbüro.
An der Treppe zum Haupteingang wird ein Aufzug angebaut, der insbesondere Rollstuhlfahrern einen leichten Zugang zur Halle ermöglichen soll. Ortsbürgermeister Bernd Labonte wies darauf hin, dass Rollstuhlfahrer die Türen, die vorschriftsgemäß nach außen aufgehen, weiterhin selbst öffnen oder sich dabei helfen lassen müssen. Die Innentreppe soll mit neuen Geländern ausgestattet werden, da die vorhandenen nicht den Vorschriften für eine Unfallverhütung entsprechen.
Auch im Obergeschoss ist eine brandschutztechnische Sanierung in Teilbereichen notwendig. Während die Trennwand zum Flur und Gemeinschaftsraum (Jugendraum) im Mittelteil des Gebäudes die Anforderungen des Brandschutzes erfüllt, trifft dies für die Trennwand zum Kirchenraum hin offenbar nicht zu. Da aber, wie der Ortsbürgermeister betonte, für die Gemeinde die Sanierungsmaßnahmen mit dem Hallenbereich erst einmal abschließen und das weitere Vorgehen im Bereich der kirchlich genutzten Räume offen ist, soll der Gemeinschaftsraum im mittleren Gebäudeteil aus Sicherheitsgründen vorerst nicht mehr genutzt werden.
Zu den Brandschutzmaßnahmen, so erläuterte Andreas Will, gehört auch die Erneuerung von Rauchmeldern und Sicherheitsbeleuchtung. Außerdem müssten teilweise sanitäre Anlagen für die Wasserversorgung der Duschen überarbeitete werden. Darüber hinaus ist auch die Elektrotechnik in Teilbereichen sanierungsbedürftig. Die Lüftungstechnik, so Will, müsse „auf den Stand der Technik gebracht“ und teilweise auch erneuert werden. Die Lüftung im Gemeinschaftsraum des Untergeschosses wird stillgelegt und der Raum künftig nur noch über die Fenster belüftet.
Ratsmitglied Lambert Stahlhofen kritisierte, dass der Bauausschuss seiner Meinung nach zuletzt nicht ausreichend in die Vorbereitungen für den Ratsbeschluss zur Sanierung der Kurfürstenhalle einbezogen worden sei. Ortsbürgermeister Labonte wies dies zurück mit dem Hinweis, dass es dabei um die Frage gegangen sei, ob sich der Ausschuss, der beratende Funktion hat und in dem auch zwei potenzielle Mitbewerber um bauliche Maßnahmen sitzen, mit dem Leistungsverzeichnis der Ausschreibung beschäftigen dürfe. Da dies Probleme aufwerfen könne, die Beschäftigung mit einem Leistungsverzeichnis kaum zielführend und der Zeitrahmen eng sei, habe er darauf verzichtet und die ganze Angelegenheit jetzt dem Rat zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt. Andere Ratsmitglieder erklärten, der Bauausschuss sei auch schon in der Zeit des Vorgängerrates intensiv mit der Sanierung der Kurfürstenhalle beschäftigt gewesen.
Bei einer Gegenstimme votierte der Rat abschließend für die besprochenen Maßnahmen unter der Maßgabe, dass der Bauausschuss sich mit der Einsicht in das Leistungsverzeichnis noch einmal mit dem Thema auseinandersetzt. Die Vergabe der einzelnen Baumaßnahmen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.