Inflationsrate in Rheinland-Pfalz im März bei plus 1,4 Prozent
BAD EMS – 30. MÄRZ 2020 (wiw) Der Verbraucherpreisindex lag in Rheinland-Pfalz im März 2020 um 1,4 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Bad Ems fiel die Inflationsrate damit wesentlich niedriger aus als im Februar 2020, als sie bei plus 1,8 Prozent gelegen hatte.
Die Entwicklung der Energiepreise wirkte dämpfend auf die Teuerung. Energie war im März 2020 im Durchschnitt um 0,9 Prozent billiger als ein Jahr zuvor. Der Grund dafür sind Preisrückgänge bei Mineralölprodukten, die sich binnen Jahresfrist um 7,9 Prozent verbilligten. Sowohl die Preise für Heizöl (einschließlich Umlage) als auch die Kraftstoffpreise lagen unter dem Niveau des Vorjahresmonats (minus 15,4 bzw. minus 4,6 Prozent). Für Strom mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher allerdings wesentlich mehr bezahlen als im März 2019 (plus 6,7 Prozent). Die Preise für Gas (einschließlich Umlage) und Fernwärme erhöhten sich ebenfalls (plus 3,5 bzw. plus 2,3 Prozent).
Nahrungsmittel waren im März 2020 merklich teurer als ein Jahr zuvor (plus 3,3 Prozent). Die Preisentwicklung bei den einzelnen Warengruppen verlief sehr unterschiedlich: Besonders stark stiegen die Preise für Fleisch und Fleischwaren (plus 9,1 Prozent). Vor allem für Schweine- und Rindfleisch mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher tiefer in die Tasche greifen (plus 11,0 bzw. plus 6,1 Prozent). Aber auch die Preise für Obst zogen binnen Jahresfrist deutlich an (plus 5,6 Prozent). Zum Beispiel verteuerten sich Weintrauben um 15,6 und Äpfel um 12,1 Prozent. Alle diese Entwicklungen sind allerdings bereits seit mehreren Monaten zu beobachten und nicht auf kurzfristige Nachfragesteigerungen im Zuge der Corona-Krise zurückzuführen. Preisrückgänge gab es bei Speisefetten und Speiseölen sowie bei Kaffee, Tee und Kakao, die im Durchschnitt 6,3 bzw. 3,6 Prozent billiger angeboten wurden als im Vorjahresmonat.
Die Teuerungsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, die auch als Kerninflationsrate bezeichnet wird, belief sich im März auf plus 1,5 Prozent. Sie war etwas niedriger als im Februar (plus 1,6 Prozent).
In zehn der zwölf Abteilungen lagen die Preise über dem Niveau des Vorjahresmonats. Die stärksten Preissteigerungen gab es in der Abteilung „Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke“ (plus 3,0 Prozent). Dahinter folgt mit plus 2,5 Prozent der Bereich „Andere Waren und Dienstleistungen“, zu dem unter anderem Dienstleistungen sozialer Einrichtungen wie die ambulante und stationäre Pflege gehören. In der Abteilung „Post und Telekommunikation“ sank das Preisniveau um 0,5 Prozent, da die Preise für Telefone und andere Geräte der Kommunikation deutlich zurückgingen (minus 7,1 Prozent).
Veränderungen gegenüber Februar 2020
Gegenüber dem Vormonat blieb der Verbraucherpreisindex im März 2020 nahezu unverändert (minus 0,1 Prozent). Deutliche Preisrückgänge gab es im Bereich „Verkehr“ (minus 1,7 Prozent), da sich die Kraftstoffpreise stark verringerten (minus 6,1 Prozent). Dies könnte unter anderem mit globalen Nachfrageeinbußen auf dem Ölmarkt infolge der seit 2019 nachlassenden Weltkonjunktur und der Corona-Krise zusammenhängen. Die Kraftstoffpreise waren so niedrig wie zuletzt im Juli 2017. Außerdem war das Preisniveau in vier weiteren Abteilungen etwas niedriger als im Februar. Deutliche Preissteigerungen waren – wie gewöhnlich zu dieser Jahreszeit – im Bereich „Bekleidung und Schuhe“ zu verzeichnen (plus 3,4 Prozent).
Die Veränderung des Verbraucherpreisindexes (VPI) misst die durchschnittliche Preisveränderung der Waren und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten für Konsumzwecke gekauft werden. Rund um die Monatsmitte erheben in 11 rheinland-pfälzischen Berichtsgemeinden 18 Preisermittlerinnen bzw. Preisermittler im Auftrag des Statistischen Landesamtes in mehr als 2.000 Berichtsstellen (z. B. Kaufhäuser) rund 20.000 Einzelpreise. Dabei werden die Preise von 600 genau beschriebenen Waren und Dienstleistungen erfasst. Die Preisveränderungen werden gemäß der Verbrauchsbedeutung, die den Waren und Dienstleistungen bei den Ausgaben der privaten Haushalte (sogenannte Wägungsschema) zukommt, im Preisindex berücksichtigt. Die Veränderung des VPI gegenüber dem Vorjahresmonat beziehungsweise dem Vorjahr wird umgangssprachlich auch als Inflationsrate bezeichnet.
Neben dem VPI dienen Kerninflationsraten als ergänzende Kennzahlen zur Beurteilung der Geldwertentwicklung. Sie geben an, wie sich die Verbraucherpreise entwickeln, wenn bestimmte Güter des Warenkorbs nicht mit eingerechnet werden. Das sind zumeist Güter mit erfahrungsgemäß stark schwankenden Preisen. In dieser Pressemitteilung wird die Veränderung des Gesamtindexes ohne Energie und Nahrungsmittel als Kerninflationsrate bezeichnet.
Die Pressemitteilung zum Berichtsmonat März 2020 enthält vorläufige Ergebnisse. Sofern bis zum 3. April 2020 keine Korrektur erscheint, sind die veröffentlichten Ergebnisse als endgültig anzusehen.