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Kostenbeteiligung ist Thema bei Ratssitzung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf ist am Donnerstag, 20. Dezember 2018, 17:30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte: Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 25.09.2018: Dabei geht es um die Frage der Einhaltung von Fristen bei Anfragen von Ratsmitgliedern an den Ortsbürgermeister. Öffentlich-rechtlicher Vertrag (Gestattungs- und Kostenbeteiligungsvertrag): Seit 1998 besteht zwischen der Verbandsgemeinde (VG) Montabaur und der Ortsgemeinde Welschneudorf eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung (örV) über die Inanspruchnahme von Gemeindestraßen für Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sowie über die Erstattung der Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung von Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen. Dieser Vertrag soll nun geändert werden mit dem Ziel, ihn an veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen anzupassen.
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Chor lädt ein zum Adventskonzert
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Rat für Beibehaltung der Stromtrasse
Das umstrittene Thema „Ultranet“ beschäftigte erneut den Ortsgemeinderat. Die geplante Gleichstromtrasse, die zwischen Meerbusch-Osterath in Nordrhein-Westfalen und Philippsburg in Baden-Württemberg sozusagen huckepack auf vorhandenen Wechselstromtrassen verlaufen soll, führt südlich der Ortslage durch die Welschneudorfer Gemarkung. Die Stromtrasse liegt 340 Meter von der vorhandenen Wohnbebauung entfernt. Die Ratsmitglieder hatten nun zu entscheiden, ob sie eine Verschiebung der Trasse auf 400 Meter fordern und dabei den Verlust von Waldfläche hinnehmen wollen oder ob der derzeitige Abstand von 340 Metern ihnen ausreichend erscheint. Ortsbürgermeister Bernd Labonte erklärte, der Betreiber halte weiter an der oberirdischen Trassenführung fest. Eine Verkabelung sei dafür im entsprechenden Gesetz nicht vorgesehen. Eine Verschiebung der Trasse bringe einen Verlust von Waldfläche…
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Bürger sollen über Beitragsart entscheiden
Den Beschluss über eine Einführung wiederkehrender Beiträge zur Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen will der Welschneudorfer Gemeinderat in die Hände der Bürger legen. In einem Bürgerentscheid soll während der Kommunalwahlen im Jahr 2019 entschieden werden, ob zukünftig wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen in der Gemeinde erhoben werden sollen oder ob es bei der bisherigen Erhebung von Einmalbeiträgen für Ausbaumaßnahmen bleiben soll.
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Bauvoranfrage: Rat gab grünes Licht
Im Bereich der Montabaurer Straße 4-6 (im Anschluss an den Immenweg) soll ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten entstehen. Das Gebäude soll in mit zwei Vollgeschossen und einem rückgeneigten Geschoss errichtet werden. Nach Ansicht des Gemeinderates könnte sich die geplante geneigte Flachdachkonstruktion in die Umgebungsbebauung einfügen. Zwar existiert für diesen Bereich kein Bebauungsplan, Wohnnutzung und offene Bauweise erfüllten aber die Kriterien für die innerörtliche Bebauung. Mit dem Bau würden 26 Prozent des rund 1100 Quadratmeter großen Geländes versiegelt. Ortsbürgermeister Bernd Labonte wies darauf hin, dass es im Vorfeld der Bauanfrage bereits positive Signale von der Kreisverwaltung für das Vorhaben gegeben habe. Die Ratsmitglieder gaben einstimmig grünes Licht für das Projekt.