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Kataster für Wohnungen, Häuser und Bauplätze
Häufig melden sich Leute im Rathaus, die in Welschneudorf eine Wohnung, ein Haus und/oder einen Bauplatz suchen. Lediglich der Zufall kann es bringen, dass ein gewünschtes Objekt benannt werden kann. Denn leider sind leer stehende Wohnungen und Häuser im Rathaus nicht bekannt. Ebenso wenig sind bebaubare Grundstücke, die ggf. verkauft werden könnten, bekannt. Nun möchte ich ein Kataster aufbauen, in das Wohnungen zur Vermietung Häuser zur Vermietung Häuser zum Verkauf Bauplätze zum Verkauf eingetragen werden können. Sofern Sie Interesse haben, so melden Sie bitte Ihr Objekt im Rathaus Welschneudorf an, damit ein Kontakt zu möglichen Interessenten hergestellt werden kann. Ich würde mich freuen, wenn ich sowohl den Vermietern, den Verkäufern…
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Kein Kurfürstencup
Der für den 27. und 28. März geplante 3. Kurfürstencup des TSV Welschneudorf entfällt aufgrund der aktuellen Entwicklung im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus.
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„Saubere Landschaft“ abgesagt
Die geplante Teilnahme an der Aktion „Saubere Landschaft“ musste leider aufgrund der derzeitigen Situation im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus von Gesundheitsamt, Kreisverwaltung und Verbandsgemeindeverwaltung abgesagt werden.
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Rotwild lebensfähig erhalten
In der Gaststätte „Waldesruh“ trafen sich die Mitglieder der Rotwildhegegemeinschaft Montabaurer Höhe Süd, sowie Vertreter der Jagdgenossenschaft und der Ortsgemeinden zur diesjährigen Versammlung. Dabei ging es um Fragen des Rotwildmanagements im Bereich der Montabaurer Höhe. Als ursprünglicher Bewohner der offenen und halboffenen Landschaften lebt das Rotwild in Deutschland gegenwärtig vorwiegend in großen geschlossenen Waldgebieten. Ein Jagdrevier deckt nur einen mehr oder weniger kleinen Teil des Aktionsradius von Kahlwild- oder Hirschrudeln ab. Ein auf Revierebene bezogenes Rotwildmanagement wird der großräumig lebenden, sozialen Tierart nicht gerecht. Daher sind Hegegemeinschaften die wesentlichen Einrichtungen eines modernen Rotwildmanagements. Es besteht ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag das Rotwild artgerecht in lebensfähigen Populationen zu erhalten. Die langfristige Absicherung der…
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Missbrauch von Notrufeinrichtungen
Am Rosenmontag wurde der Hausalarm (Melder 2, EG Foyer) mutwillig (ohne Anlass) ausgelöst. In diesem Fall wurde ein Räumungsalarm ausgelöst. Da die Feuerwehr vor Ort war, konnte sofort festgestellt werden, dass die Auslösung mutwillig erfolgte. Der Alarm konnte zunächst notdürftig ausgeschaltet werden. Das System muss jedoch durch einen Brandschutz-Spezialisten erneut eingestellt werden. Hinzu kommt die Erneuerung der Schutzscheibe. Abgesehen davon, dass die Veranstaltung gestört wurde. Der Verursacher weiß vermutlich nicht, auf welchem Pulverfass er sitzt. Denn der Akt fällt nicht unter „Dummheit“ sondern unter „Mutwilligkeit“ und ist strafbar gemäß § 145 StGB. Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB) § 145 Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln (1) Wer absichtlich…