-
Auch Wege zwischen Gräbern sauber halten
Regelmäßig wird Klage darüber geführt, dass verschiedene Grabstellen auf dem Friedhof nicht oder nur unzureichend gepflegt werden und sich dadurch Beeinträchtigungen für die Nachbargräber ergeben würden. Ich habe mich bereits mehrfach der Sache angenommen und die Friedhofsverwaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur darüber informiert, soweit Mängel offenkundig waren. In diesem Zusammenhang mache ich auch auf eine vielleicht zum Teil in Vergessenheit geratene Satzungsbestimmung aufmerksam. Nach der derzeit geltenden Friedhofsatzung sind die Inhaber der Grabzuweisung bzw. die Nutzungsberechtigten verpflichtet, den vom unteren Grabende aus gesehen rechten Zwischenweg von Unkraut freizuhalten. Dies ist nicht Aufgabe des Gemeindearbeiters. Im Herbst fällt eben auch viel Laub auf und um die Gräber herum. Daran lässt…