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    Saisonauftakt „Rasenmäherzeit“

    In diesem Jahr mussten viele Gartenbesitzer lange warten. Jetzt ist aber die Witterung so, dass überall die Rasenmäher zu sehen und insbesondere zu hören sind. Zur Erhaltung des nachbarlichen Friedens mache ich wie in jedem Jahr auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Betrieb von Rasenmähern und anderen Gartenarbeitsgeräten aufmerksam. Bitte beachten Sie die Spielregeln: Rasenmäher dürfen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr betrieben werden, allerdings nicht an Sonn- und Feiertagen. Besonders lärmintensive motorbetriebene Rasenmäher dürfen von Privatpersonen auch in der Zeit von 13 bis 15 Uhr nicht betrieben werden. Besonders lärmintensiv ist ein Gerät dann, wenn es bei einer Schnittbreite von weniger als 50 Zentimetern 96 Dezibel oder bei…